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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Impex Gebäudetechnik GmbH

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge (insbesondere für Kaufverträge, Wartungsverträge und Verträge über Services sowie für Beratungen, Support und Schulungen) zwischen der Impex Gebäudetechnik GmbH (im Folgenden: Impex Gebäudetechnik GmbH) und dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden: Kunde). Sie gelten auch für Verträge, welche über den Webshop der Impex Gebäudetechnik GmbH (im Folgenden: Webshop) abgeschlossen werden. Der Webshop kann unter der Internetadresse www.impex-gt.ch/shop erreicht werden.

Diese AGB gelten vom Kunden mit jeder Bestellung als akzeptiert. Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Impex Gebäudetechnik GmbH nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich und unterschriftlich anerkannt werden.

Mit diesen AGB wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ausdrücklich ausgeschlossen.

II: Webshop und Webportal (Rechte, Pflichten und Haftung)

Zur Erstellung eines Webshop-Accounts muss der Kunde die geforderten Angaben und Nachweise der Impex Gebäudetechnik GmbH zur Verfügung stellen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Kunden. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet sowie zur Meldung von Änderungen an die Impex Gebäudetechnik GmbH.

Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Webshops-Accounts. Die Impex Gebäudetechnik GmbH kann die Anmeldung eines Kunden für ein Webshop-Account ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ein bestehendes Webshop-Account – insbesondere bei schweren Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden – widerrufen. Bereits getätigte Bestellungen sind von einem allfälligen Widerruf grundsätzlich nicht betroffen und werden ordnungsgemäß abgewickelt. Die Impex Gebäudetechnik GmbH ist in diesem Fall jedoch jederzeit berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Überdies ist die Impex Gebäudetechnik GmbH berechtigt, aus wichtigen Gründen von offenen Bestellungen zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden gegenüber der Impex Gebäudetechnik GmbH entstehen.

Die Impex Gebäudetechnik GmbH erfasst die im Webshop angezeigten Daten und Werte der Produkte (insbesondere Komponenten), welche sie vom jeweiligen Anbieter/Hersteller erhält. Die Haftung für die Richtigkeit der im Webshop hinterlegten Daten und Werte der einzelnen Produkte sowie für daraus entstehende Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Der Betrieb des Webshops ist eine freiwillige Leistung der Impex Gebäudetechnik GmbH, die jederzeit geändert oder eingestellt werden kann, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen.

III. Vertragsabschluss, Umfang der Lieferpflicht und Stornierungsbeschränkung

Zur Erstellung eines Webshop-Accounts muss der Kunde die geforderten Angaben und Nachweise der Impex Gebäudetechnik GmbH zur Verfügung stellen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Kunden. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet sowie zur Meldung von Änderungen an die Impex Gebäudetechnik GmbH.

Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Webshops-Accounts. Die Impex Gebäudetechnik GmbH kann die Anmeldung eines Kunden für ein Webshop-Account ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ein bestehendes Webshop-Account – insbesondere bei schweren Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden – widerrufen. Bereits getätigte Bestellungen sind von einem allfälligen Widerruf grundsätzlich nicht betroffen und werden ordnungsgemäß abgewickelt. Die Impex Gebäudetechnik GmbH ist in diesem Fall jedoch jederzeit berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Überdies ist die Impex Gebäudetechnik GmbH berechtigt, aus wichtigen Gründen von offenen Bestellungen zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden gegenüber der Impex Gebäudetechnik GmbH entstehen.

Die Impex Gebäudetechnik GmbH erfasst die im Webshop angezeigten Daten und Werte der Produkte (insbesondere Komponenten), welche sie vom jeweiligen Anbieter/Hersteller erhält. Die Haftung für die Richtigkeit der im Webshop hinterlegten Daten und Werte der einzelnen Produkte sowie für daraus entstehende Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Der Betrieb des Webshops ist eine freiwillige Leistung der Impex Gebäudetechnik GmbH, die jederzeit geändert oder eingestellt werden kann, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen.

IV. Angebotsunterlagen

Die Impex Gebäudetechnik GmbH behält sich an Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und Software die Eigentums- und Schutzrechte vor. Diese vertraulichen Informationen sind geheim zu halten und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

V. Preise

Listenpreise und Preise in Angeboten ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer sind unverbindlich. Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung.

Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung (ohne Europaletten) und exklusive Transport, Gebühren sowie Versicherung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto, ohne Skontoabzug, und in der angegebenen Währung.

VI. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Verrechnung und Rückbehalt

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung (Vorkasse) und nach Eingang der vollständigen Zahlung des Kunden. Andere Zahlungsbedingungen können in der Auftragsbestätigung vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen der Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform (E-Mail oder Brief). Auch bei Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen ist die Impex Gebäudetechnik GmbH berechtigt, jederzeit Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere wenn Zahlungsschwierigkeiten des Kunden erkennbar sind.

Die Zahlungsfristen sind als Verfalltage zu verstehen. Nach Ablauf gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der Impex Gebäudetechnik GmbH einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie sämtliche Inkassokosten.

Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Leistungen des Kunden sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug ist die Impex Gebäudetechnik GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen offenen Bestellungen einzustellen oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Die Impex Gebäudetechnik GmbH ist weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass damit automatisch ein Vertragsrücktritt erfolgt.

Die Verrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen nicht anerkannter Ansprüche sind ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Impex Gebäudetechnik GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die für eine gültige Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

Wiederverkäufer treten bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an die Impex Gebäudetechnik GmbH ab. Die Impex Gebäudetechnik GmbH nimmt diese Abtretung an. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Zugriffe Dritter sind der Impex Gebäudetechnik GmbH unverzüglich anzuzeigen.

VIII. Erfüllungsort, Lieferfristen, Gefahrtragung

  1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Die Lieferung erfolgt DAP (gemäß Incoterms 2020), vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen.

  2. Bei Selbstabholung durch den Kunden gilt EXW (gemäß Incoterms 2020). Ist kein gesonderter Liefertermin vereinbart, muss versandfertige Ware unverzüglich abgeholt werden.

  3. Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen oder Lieferkettenprobleme verlängern die Lieferfrist angemessen oder berechtigen die Impex Gebäudetechnik GmbH, vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Sofern keine fixen Liefertermine vereinbart sind, sind Teillieferungen zulässig. Verzögerungen aufgrund von Spediteuren fallen nicht in die Haftung der Impex Gebäudetechnik GmbH.

IX. Bestellungen auf Abruf/Kontrakte und Annahmeverzug

Bestellungen auf Abruf müssen spätestens innerhalb von drei Monaten oder gemäß Vereinbarung abgenommen werden. Nicht abgenommene Mengen werden geliefert oder auf Kosten des Kunden entsorgt.

Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr auf den Kunden über. Lager- und Finanzierungskosten können in Rechnung gestellt werden.

X. Warenrückgabe (Retouren)

Die Rückgabe gelieferter Ware ist nur nach Anmeldung und schriftlicher Genehmigung der Impex Gebäudetechnik GmbH möglich. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Bei genehmigten Retouren wird eine Retourenpauschale von 95,00 EUR erhoben. Der Kunde trägt die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Gefahr bleibt beim Kunden, bis die Ware bei der Impex Gebäudetechnik GmbH eintrifft.

Unangemeldete und nicht genehmigte Retouren werden kostenpflichtig zurückgesendet. In solchen Fällen verbleibt die Gefahr beim Kunden.

XI. Prüfung / Sachgewährleistung / Haftung / Garantie

Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Vor dem Unterschreiben des (elektronischen) Lieferscheines ist die Ware auf offensichtliche (Transport-)Schäden zu prüfen. Beim Vorhandensein von Schäden muss der Kunde einen entsprechenden Vorbehalt auf dem (elektronischen) Lieferschein anbringen. Zudem muss der Kunde die Impex Gebäudetechnik GmbH bei unvollständiger oder beschädigter Lieferung umgehend und schriftlich an info@impex-gt.ch informieren.

Mängelrügen für alle übrigen Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei verdeckten Mängeln muss die detaillierte Mängelanzeige sofort nach deren Entdeckung erfolgen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 2 Jahre ab Versand der Ware bzw. ab Übergabe des Werks oder der Service-Dienstleistung.

Im Falle einer Falschlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und nicht zu beschädigen. Die Impex Gebäudetechnik GmbH ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

Die Haftung der Impex Gebäudetechnik GmbH gegenüber dem Kunden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Nutzungsausfall oder Kosten für Rechtsverfolgung.

Der Kunde ist selbst für die technische Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort sowie für korrekten Einbau und Wartung der Komponenten verantwortlich. Die Impex Gebäudetechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder Montage entstehen.

Die Impex Gebäudetechnik GmbH überträgt die Herstellergarantie des jeweiligen Zulieferers auf den Kunden. Etwaige Ansprüche sind direkt beim Hersteller geltend zu machen.

XII. Rechtsgewährleistung

Die Impex Gebäudetechnik GmbH leistet nur im Land des Lieferortes Gewähr dafür, dass die vertragsgemäße Lieferung frei von Schutzrechten Dritter ist.

Bei berechtigten Ansprüchen Dritter kann die Impex Gebäudetechnik GmbH nach eigener Wahl Nutzungsrechte erwirken, die Ware austauschen oder den Vertrag rückabwickeln. Die Rechtsgewährleistung ist auf 2 Jahre ab Ablieferung beschränkt.

XIII. Exportkontrolle

Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften sowie Sanktionslisten zu beachten.

Die Impex Gebäudetechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen Exportbestimmungen. Der Kunde haftet für daraus resultierende Schäden und Kosten.

XIV. Hilfspersonen

Die Impex Gebäudetechnik GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beizuziehen und lehnt jegliche Haftung für deren Tätigkeiten ab, außer für deren richtige Auswahl und Instruktion.

XV. Datenschutz und Webshop-Zugriff

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Impex Gebäudetechnik GmbH. Es gilt ausschließlich schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Diese AGB treten am 01.02.2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

XVI. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Impex Gebäudetechnik GmbH. Es gilt ausschließlich schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Diese AGB treten am 01.02.2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

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